Stand: Juni 2026
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Nutzung der Plattform „Parkett" (parkett.io), betrieben durch die Datargo GmbH. Parkett ist ein Online-Vermittlungsdienst für das Parken, Listen, Anbieten und Vermitteln von Internet-Domains. Die nachfolgenden Bestimmungen richten sich vorrangig an Unternehmer und gewerbliche Nutzer; sie berücksichtigen ergänzend die Rechte von Verbrauchern. Bitte lesen Sie diese Bedingungen sorgfältig, bevor Sie die Plattform nutzen.
1. Anbieter, Vertragspartner und Kontaktstelle
1.1 Anbieterin und Vertragspartnerin dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") ist die Datargo GmbH, Omniturm, Neue Mainzer Str. 52-58, 60311 Frankfurt am Main, Deutschland (nachfolgend „Parkett", „Anbieterin", „wir" oder „uns").
1.2 Vertretungsberechtigter Geschäftsführer ist Andreas Mallek. Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Friedberg (Hessen) unter HRB 9742 eingetragen.
1.3 Sie erreichen uns per E-Mail unter hello@parkett.io.
1.4 Zentrale Kontaktstelle im Sinne der Verordnung (EU) 2022/2065 (Digital Services Act, „DSA") für die elektronische Kommunikation mit Behörden, der Kommission, dem Europäischen Gremium für digitale Dienste sowie für Nutzer ist die Datargo GmbH unter der vorstehenden Anschrift und unter hello@parkett.io. Die Kommunikation mit der Kontaktstelle ist in deutscher und englischer Sprache möglich. Da die Anbieterin in der Union niedergelassen ist, ist die Benennung eines gesonderten gesetzlichen Vertreters nach Art. 13 DSA nicht erforderlich.
2. Geltungsbereich, Einbeziehung und Vorrang
2.1 Diese AGB gelten für sämtliche Verträge, Leistungen und sonstigen Rechtsverhältnisse zwischen Parkett und den Nutzern der Plattform parkett.io einschließlich aller zugehörigen Subdomains, Schnittstellen (APIs), der über die Plattform bereitgestellten Edge-Infrastruktur sowie der zugehörigen Anwendungen (nachfolgend gemeinsam „Plattform").
2.2 Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsschlusses bzw. der jeweiligen Nutzungshandlung gültige Fassung dieser AGB. Die jeweils aktuelle Fassung ist auf der Plattform abrufbar und kann gespeichert sowie ausgedruckt werden.
2.3 Diese AGB gelten gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen sowie gegenüber Verbrauchern. Unternehmer im Sinne dieser AGB ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB). Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB).
2.4 Soweit einzelne Bestimmungen dieser AGB nach § 310 Abs. 1 BGB gegenüber Verbrauchern nicht oder nur eingeschränkt wirksam vereinbart werden können, gelten sie ausschließlich gegenüber Unternehmern. In diesem Fall treten gegenüber Verbrauchern die gesetzlichen Regelungen an die Stelle der betreffenden Klausel; im Übrigen bleiben die AGB unberührt. Klauseln, die ausdrücklich nur für eine der beiden Nutzergruppen bestimmt sind, sind als solche gekennzeichnet.
2.5 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Nutzers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, Parkett hat ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn Parkett in Kenntnis der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Nutzers Leistungen vorbehaltlos erbringt oder entgegennimmt.
2.6 Im Verhältnis zwischen diesen AGB und gesondert vereinbarten Leistungsbeschreibungen, Service-Level-Vereinbarungen (SLA), Vergütungs- bzw. Preislisten, Auftragsverarbeitungsverträgen (AVV) oder individuell ausgehandelten Vertragsbedingungen gehen die jeweils spezielleren Regelungen diesen AGB vor. Individuelle Vertragsabreden (§ 305b BGB) haben stets Vorrang.
2.7 Soweit für einzelne Leistungen ergänzende oder besondere Nutzungsbedingungen gelten (etwa für Parking-Lander, Marktplatz-Listings, die API-Nutzung oder Treuhand- und Zahlungsdienste), werden diese bei der jeweiligen Leistung einbezogen und ergänzen diese AGB. Bei Widersprüchen gehen die besonderen Bedingungen für die betreffende Leistung diesen AGB vor.
2.8 Diese AGB regeln ausschließlich die Nutzung der Plattform Parkett. Die Registrierung, der Transfer, das Hosting und die DNS-Verwaltung von Domains sind nicht Gegenstand dieser AGB und nicht Gegenstand des Parkett-Vertrags; hierfür gelten ausschließlich die jeweils eigenen Bedingungen des vom Nutzer gewählten Registrars bzw. Anbieters. Parkett tritt ausschließlich als Vermittler auf und ist weder Registrar noch Vertragspartner solcher Drittleistungen. Wird eine über Parkett vermittelte Domain bei einem Registrar registriert oder übertragen, richtet sich dieser Vorgang nach den dafür einschlägigen Bedingungen des jeweiligen Registrars.
3. Begriffsbestimmungen
3.1 „Plattform" bezeichnet den unter parkett.io und zugehörigen Domains, Subdomains, Schnittstellen und Anwendungen bereitgestellten Online-Dienst von Parkett.
3.2 „Nutzer" ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die die Plattform nutzt, registriert ist oder mit Parkett in ein Vertragsverhältnis tritt; der Begriff umfasst Verkäufer, Käufer und Interessenten.
3.3 „Verkäufer" ist ein Nutzer, der eine oder mehrere Domains zum Parken bereitstellt und/oder über den Marktplatz zum Verkauf listet bzw. zum Verkauf anbietet.
3.4 „Käufer" bzw. „Interessent" ist ein Nutzer oder eine sonstige Person, die über die Plattform Interesse an einer gelisteten Domain bekundet, ein Gebot abgibt oder in eine Verhandlung über den Erwerb einer Domain eintritt.
3.5 „Listing" ist die Darstellung einer zum Verkauf stehenden Domain auf dem Marktplatz, einschließlich Preis- bzw. Modusangaben, Beschreibung und sonstiger vom Verkäufer bereitgestellter Informationen.
3.6 „Lander" bzw. „Parking-Seite" ist die von Parkett über eine eigene Edge mit automatischer TLS-Bereitstellung ausgelieferte Landingpage einer geparkten oder zum Verkauf stehenden Domain (insbesondere For-Sale-/Park-Seiten).
3.7 „Vermittlung" bezeichnet die Tätigkeit von Parkett, Verkäufer und Käufer in offener Stellvertretung zusammenzuführen und die Kommunikation über Gebote, Annahmen, Ablehnungen und Gegenangebote zu ermöglichen.
3.8 „Gebot" ist eine über die Plattform abgegebene Erklärung eines Interessenten, eine Domain zu einem bestimmten Preis erwerben zu wollen. „Gegenangebot" ist die abändernde Erwiderung des Verkäufers hierauf.
3.9 „Anonyme Verhandlung" ist die Verhandlung über eine Domain, die über einen Link mit Zugangs-Token und unter Einsatz eines Double-Opt-in-Verfahrens geführt wird, ohne dass der Interessent ein vollständiges Nutzerkonto angelegt hat.
3.10 „Provision" ist die erfolgsabhängige Vergütung, die Parkett für die erfolgreiche Vermittlung eines Domain-Verkaufs zusteht.
3.11 „Preisschätzung" ist eine durch Verfahren der künstlichen Intelligenz und/oder Heuristiken erzeugte, unverbindliche Orientierungsangabe zum möglichen Wert einer Domain.
3.12 „Eigentums-Verifikation" bzw. „Inhaberschaftsnachweis" ist das Verfahren, mit dem ein Verkäufer seine Verfügungsberechtigung über eine Domain gegenüber Parkett nachweist, insbesondere mittels DNS-Eintrag.
3.13 „Textform" ist die Textform im Sinne des § 126b BGB; sie umfasst insbesondere E-Mail und Erklärungen über die hierfür vorgesehenen Funktionen der Plattform.
4. Leistungsbeschreibung und Rolle von Parkett
4.1 Parkett betreibt eine Plattform, die folgende Leistungen umfasst: (a) Domain-Parking durch Bereitstellung von For-Sale- und Park-Landingpages, die über eine eigene Edge-Infrastruktur mit automatischer TLS-Verschlüsselung ausgeliefert werden; (b) einen Domain-Marktplatz, auf dem Verkäufer eigene Domains zum Festpreis oder im Angebotsmodus listen können (ein Auktionsmodus ist geplant, jedoch derzeit nicht verfügbar); (c) die Vermittlung von Angeboten, bei der Interessenten Gebote abgeben und Verkäufer diese annehmen, ablehnen oder mit Gegenangeboten beantworten können, einschließlich anonymer Käuferverhandlung über einen Link mit Zugangs-Token im Double-Opt-in-Verfahren; (d) eine KI- bzw. heuristikgestützte Preisschätzung als unverbindliche Orientierung; (e) die Eigentums-Verifikation von Domains per DNS. (f) eine treuhänderische Kaufabwicklung (Escrow) mit Zahlungsabwicklung über einen beauftragten, für Zahlungsdienste zugelassenen Dienstleister sowie Unterstützung beim Vollzug des Domainübergangs (Transfer/Trade).
4.2 Parkett wird ausschließlich als Vermittler tätig. Parkett bringt Verkäufer und Käufer in offener Stellvertretung zusammen und stellt die technischen Mittel der Anbahnung, Kommunikation und Verwaltung bereit. Parkett handelt erkennbar im fremden Namen und nicht im eigenen Namen.
4.3 Parkett ist nicht Partei des Kaufvertrages über eine Domain. Ein etwaiger Kaufvertrag kommt ausschließlich unmittelbar zwischen dem Verkäufer und dem Käufer zustande. Parkett ist insbesondere weder Verkäufer noch Käufer noch Garantiegeber des Domain-Kaufvertrages. Soweit Parkett eine treuhänderische Kaufabwicklung und Zahlungsabwicklung anbietet (Ziffer 4.6), erfolgt diese als eigenständige Dienstleistung über einen beauftragten Zahlungsdienstleister und berührt die Stellung von Parkett als Vermittler des Kaufvertrages nicht. Umsatz von Parkett sind die Vermittlungsprovision sowie etwaige Entgelte für die Zahlungs- und Treuhandabwicklung.
4.4 Parkett schuldet weder den Erfolg einer Vermittlung noch das Zustandekommen eines Kaufvertrages, noch eine bestimmte Anzahl von Geboten, Aufrufen, Sichtbarkeiten oder Verkäufen. Parkett übernimmt keine Gewähr für die Bonität, Identität, Berechtigung, Leistungsfähigkeit oder Leistungsbereitschaft der jeweils anderen Vertragspartei eines vermittelten Geschäfts.
4.5 Parkett ist nicht verpflichtet, die Richtigkeit, Vollständigkeit, Rechtmäßigkeit oder Aktualität der von Nutzern eingestellten Inhalte, insbesondere von Listings, Domainbeschreibungen, Preisangaben oder Angaben zur Inhaberschaft, anlasslos und umfassend zu prüfen. Etwaige Prüf- und Moderationsmaßnahmen erfolgen freiwillig und begründen keine über die gesetzlichen Pflichten hinausgehende Verantwortlichkeit. Die Haftungsprivilegierungen der Art. 4 bis 6 DSA sowie der §§ 7 bis 10 DDG (vormals TMG) bleiben unberührt.
4.6 Treuhänderische Kaufabwicklung und Zahlungsdienste: Parkett bietet eine treuhänderische Abwicklung der Kaufpreiszahlung (Escrow) sowie Unterstützung beim Vollzug des Eigentums- bzw. Inhaberschaftsübergangs an Domains an. Die Zahlungs- und Treuhandabwicklung erfolgt über den von Parkett beauftragten, für die Erbringung von Zahlungsdiensten zugelassenen Zahlungsdienstleister Stripe Payments Europe, Limited, 1 Grand Canal Street Lower, Grand Canal Dock, Dublin, Irland (nachfolgend „Stripe"); Parkett selbst erbringt keine erlaubnispflichtigen Zahlungsdienste in eigenem Namen. Für die Nutzung dieser Dienste gelten ergänzend die im Bestell- bzw. Abwicklungsprozess bereitgestellten gesonderten Bedingungen, einschließlich der Nutzungsbedingungen von Stripe. Der Kaufvertrag über die Domain selbst kommt unverändert allein zwischen Verkäufer und Käufer zustande (Ziffer 4.3).
4.7 Die Preisschätzung nach Ziffer 4.1 (d) ist eine rein unverbindliche, automatisiert erzeugte Orientierung. Sie stellt keine Wertermittlung, kein Wertgutachten, keine Anlage-, Investitions- oder Rechtsberatung und keine Zusicherung eines erzielbaren Preises dar. Parkett übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Angemessenheit oder Erzielbarkeit geschätzter Werte. Maßgeblich ist allein der zwischen den Parteien tatsächlich vereinbarte Preis.
4.8 Parkett ist berechtigt, den Funktionsumfang der Plattform weiterzuentwickeln, zu erweitern, einzuschränken oder einzelne Funktionen einzustellen, soweit dies dem Nutzer unter Berücksichtigung seiner Interessen zumutbar ist und der wesentliche vereinbarte Leistungsumfang nicht entfällt. Für entgeltpflichtige Hauptleistungen gilt Ziffer 22 (Änderungsvorbehalt).
5. Registrierung, Konto und Verifizierung
5.1 Die Nutzung der über die reine Informationsdarstellung hinausgehenden Funktionen der Plattform, insbesondere das Listen von Domains, das Parken von Domains und die Abgabe verbindlicher Gebote über ein Konto, setzt eine Registrierung und die Einrichtung eines Nutzerkontos voraus. Ein Anspruch auf Registrierung oder auf Abschluss eines Nutzungsvertrages besteht nicht.
5.2 Zur Registrierung berechtigt sind unbeschränkt geschäftsfähige natürliche Personen sowie rechtsfähige Personengesellschaften und juristische Personen, jeweils vertreten durch eine vertretungsberechtigte und entsprechend bevollmächtigte Person. Handelt der Nutzer für ein Unternehmen, sichert die handelnde Person ihre Vertretungsbefugnis zu.
5.3 Der Nutzer ist verpflichtet, im Rahmen der Registrierung und während der gesamten Vertragslaufzeit wahrheitsgemäße, vollständige und aktuelle Angaben zu machen, insbesondere zu Name bzw. Firma, Anschrift, Rechtsform, vertretungsberechtigten Personen, Kontaktdaten und, soweit erforderlich, zur Umsatzsteuer-Identifikationsnummer sowie zu steuerlich relevanten Angaben (vgl. Ziffer 24, DAC7). Änderungen sind unverzüglich im Konto zu aktualisieren oder Parkett mitzuteilen.
5.4 Zugangsdaten sind geheim zu halten und vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Der Nutzer ist für sämtliche unter seinem Konto vorgenommenen Handlungen verantwortlich, es sei denn, er hat die unbefugte Nutzung nicht zu vertreten. Bei Verdacht auf Missbrauch oder Verlust der Zugangsdaten ist Parkett unverzüglich zu informieren.
5.5 Pro Nutzer ist grundsätzlich nur ein Konto zulässig, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Die Übertragung des Kontos auf Dritte bedarf der vorherigen Zustimmung von Parkett in Textform.
5.6 Parkett ist berechtigt, die Identität und die Berechtigung des Nutzers zu überprüfen und hierfür geeignete Nachweise zu verlangen. Für die Bereitstellung eines Listings oder eines Landers ist die Inhaberschaft bzw. Verfügungsberechtigung über die betreffende Domain durch das von Parkett vorgesehene Verifikationsverfahren, insbesondere durch einen DNS-Eintrag, nachzuweisen. Parkett ist berechtigt, Funktionen bis zum erfolgreichen Abschluss der Verifikation zu beschränken.
5.7 Die DNS-basierte Eigentums-Verifikation ist ein technisches Indiz für die Verfügungsberechtigung über eine Domain, kein abschließender Nachweis des materiellen Eigentums oder der Inhaberschaft. Parkett übernimmt keine Gewähr dafür, dass ein verifizierter Nutzer auch tatsächlich materiell berechtigt ist.
6. Zustandekommen der Verträge
6.1 Mit der erfolgreichen Registrierung kommt zwischen dem Nutzer und Parkett ein unentgeltlicher Rahmen-Nutzungsvertrag über die Nutzung der Plattform nach Maßgabe dieser AGB zustande (nachfolgend „Nutzungsvertrag").
6.2 Entgeltpflichtige Leistungen, insbesondere die erfolgsabhängige Provision, kommen durch gesonderte Vereinbarung bzw. durch Nutzung der jeweiligen Funktion auf Grundlage der bei der Leistung ausgewiesenen Bedingungen und Vergütungsregeln zustande. Bei entgeltpflichtigen Leistungen für Verbraucher im elektronischen Geschäftsverkehr erfolgt die Bestellung über eine ausdrücklich als zahlungspflichtig gekennzeichnete Schaltfläche („zahlungspflichtig bestellen" oder eine entsprechende eindeutige Formulierung, § 312j Abs. 3 BGB); die Pflichtangaben nach § 312j Abs. 2 BGB werden unmittelbar davor hervorgehoben dargestellt.
6.3 Die Darstellung von Funktionen, Domains und Listings auf der Plattform stellt kein bindendes Angebot von Parkett dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe von Erklärungen durch die Nutzer.
6.4 Im Verhältnis zwischen Verkäufer und Käufer richtet sich das Zustandekommen des Kaufvertrages nach den allgemeinen Vorschriften: Ein über die Plattform abgegebenes Gebot stellt, soweit nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet, ein Angebot des Interessenten dar; der Kaufvertrag kommt durch Annahme des Verkäufers zustande. Ein Gegenangebot des Verkäufers gilt als Ablehnung des ursprünglichen Gebots verbunden mit einem neuen Angebot. Parkett ist an diesem Vertrag nicht beteiligt (Ziffer 4.3).
6.5 Im Modus „Festpreis" kann der Verkäufer festlegen, dass die Annahme eines zum genannten Festpreis abgegebenen Gebots verbindlich erfolgt. Auch in diesem Fall wird der Kaufvertrag ausschließlich zwischen Verkäufer und Käufer geschlossen.
6.6 Bei der anonymen Verhandlung über einen Link mit Zugangs-Token wird die Verbindlichkeit von Erklärungen durch ein Double-Opt-in-Verfahren bestätigt. Erklärungen gelten erst nach erfolgter Bestätigung im Double-Opt-in als abgegeben.
7. Pflichten und Zusicherungen des Nutzers
7.1 Der Nutzer ist verpflichtet, die Plattform nur im Rahmen der geltenden Gesetze, dieser AGB und der jeweiligen besonderen Bedingungen zu nutzen.
7.2 Der Verkäufer sichert für jede von ihm geparkte oder gelistete Domain zu, dass er Inhaber der Domain bzw. anderweitig umfassend verfügungsberechtigt ist und dass keine Rechte Dritter, vertraglichen Bindungen oder registrarseitigen Beschränkungen dem Parken, Listen, Anbieten oder einer Veräußerung entgegenstehen.
7.3 Der Nutzer sichert zu, dass die von ihm bereitgestellten Domains, Inhalte und Angaben keine Rechte Dritter verletzen, insbesondere keine Marken-, Namens-, Kennzeichen-, Urheber-, Persönlichkeits- oder sonstigen Schutzrechte, und nicht gegen Wettbewerbsrecht oder sonstige gesetzliche Vorgaben verstoßen. Dies gilt auch für die Domain selbst (z. B. kein Cybersquatting, keine rechtsverletzenden Domainnamen).
7.4 Der Nutzer ist verpflichtet, ausschließlich zulässige Inhalte einzustellen. Unzulässig sind insbesondere Inhalte, die rechtswidrig, irreführend, beleidigend, diskriminierend, jugendgefährdend, gewaltverherrlichend, pornografisch, volksverhetzend oder zur Begehung von Straftaten geeignet sind, sowie Schadsoftware, Phishing, Spam und sonstige missbräuchliche oder sicherheitsgefährdende Inhalte oder Maßnahmen.
7.5 Der Nutzer sichert die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität seiner Angaben zu, insbesondere zu Listings, Preisen, Domainbeschreibungen, zur Inhaberschaft und zu steuerlich oder rechtlich relevanten Informationen.
7.6 Der Nutzer wird die Plattform, ihre technischen Systeme und Schnittstellen nicht missbräuchlich nutzen, insbesondere keine automatisierten Abrufe (Scraping, Crawling) außerhalb ausdrücklich freigegebener Schnittstellen vornehmen, keine Sicherheitsmaßnahmen umgehen, keine Überlastung herbeiführen und keine Funktionen zu rechtswidrigen Zwecken einsetzen.
7.7 Der Nutzer wird Gebote, Verhandlungen und sonstige Funktionen nicht zu Schein-, Manipulations- oder Täuschungszwecken nutzen, insbesondere keine Scheingebote abgeben, keine Preise manipulieren und keine anderen Nutzer täuschen.
7.8 Der Nutzer ist verpflichtet, sämtliche ihn betreffenden steuerlichen und sonstigen gesetzlichen Pflichten im Zusammenhang mit dem Parken, Anbieten und Veräußern von Domains in eigener Verantwortung zu erfüllen.
7.9 Verstößt der Nutzer gegen die vorstehenden Pflichten, ist Parkett unbeschadet weiterer Rechte berechtigt, die Maßnahmen nach Ziffer 9 zu ergreifen.
8. Vergütung, Provision, Fälligkeit und Steuern
8.1 Die Nutzung der Grundfunktionen der Plattform ist, soweit nicht ausdrücklich anders ausgewiesen, für den Nutzer unentgeltlich. Entgeltpflichtige Leistungen werden vor ihrer Inanspruchnahme transparent ausgewiesen.
8.2 Für die erfolgreiche Vermittlung eines Domain-Verkaufs steht Parkett eine erfolgsabhängige Provision zu. Die Höhe der Provision (als Prozentsatz des erzielten Kaufpreises oder als sonst ausgewiesener Betrag) sowie etwaige Mindestbeträge ergeben sich aus der bei der jeweiligen Leistung bzw. in der Preisliste ausgewiesenen, zum Zeitpunkt der Vermittlung gültigen Regelung.
8.3 Der Provisionsanspruch entsteht mit dem wirksamen Zustandekommen des Kaufvertrages zwischen Verkäufer und Käufer infolge der Vermittlung über die Plattform. Soweit zwischen Parkett und dem Verkäufer nichts anderes vereinbart ist, schuldet der Verkäufer die Provision.
8.4 Wird der Kaufpreis über die treuhänderische Zahlungsabwicklung nach Ziffer 4.6 abgewickelt, so wird der Kaufpreis ausschließlich von dem beauftragten, für Zahlungsdienste zugelassenen Zahlungsdienstleister vereinnahmt, transaktionsbezogen und zweckgebunden auf einem nach aufsichtsrechtlichen Safeguarding-Vorgaben geführten Konto des Zahlungsdienstleisters verwahrt und von diesem ausgezahlt. Parkett vereinnahmt, verwahrt, verrechnet oder kehrt den Kaufpreis nicht selbst aus, verwahrt keine Kundengelder auf eigenen Konten und erbringt insoweit keine erlaubnispflichtigen Zahlungsdienste in eigenem Namen; es handelt sich nicht um ein aufladbares Guthaben und nicht um E-Geld. Der Verkäufer weist den Zahlungsdienstleister an, die fällige Provision vor der Auszahlung an den Verkäufer von dem dem Verkäufer zustehenden Auszahlungsbetrag abzuziehen; der Restbetrag wird vom Zahlungsdienstleister an den Verkäufer ausgezahlt. Erfolgt die Abwicklung nicht über die treuhänderische Zahlungsabwicklung, stellt Parkett die Provision gesondert in Rechnung; sie ist, soweit nicht anders vereinbart, innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig.
8.5 Die Einzelheiten der Auskehrung, etwaige Entgelte des Zahlungsdienstleisters sowie der Zeitpunkt der Provisionsabrechnung ergeben sich aus den gesonderten Bedingungen der treuhänderischen Zahlungsabwicklung (Ziffer 4.6).
8.6 Alle Preis- und Provisionsangaben verstehen sich, soweit nicht anders angegeben, gegenüber Unternehmern netto zuzüglich der jeweils gesetzlich geschuldeten Umsatzsteuer. Gegenüber Verbrauchern enthalten ausgewiesene Endpreise die jeweils anwendbare Umsatzsteuer. Bei grenzüberschreitenden Leistungen richtet sich die umsatzsteuerliche Behandlung nach den jeweils anwendbaren Vorschriften, insbesondere wie folgt: (a) Bei sonstigen Leistungen an einen im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässigen Unternehmer für dessen Unternehmen liegt der Leistungsort am Sitz des Leistungsempfängers (§ 3a Abs. 2 UStG); die Steuerschuldnerschaft geht auf den Leistungsempfänger über (Reverse-Charge), und die Rechnung enthält den Hinweis auf die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers (§ 14a Abs. 5 UStG); deutsche Umsatzsteuer wird nicht ausgewiesen. (b) Bei sonstigen Leistungen an einen im Drittlandsgebiet ansässigen Unternehmer für dessen Unternehmen liegt der Leistungsort gleichfalls am Sitz des Leistungsempfängers (§ 3a Abs. 2 UStG); der Umsatz ist in Deutschland nicht steuerbar, und die Besteuerung richtet sich nach dem Recht des jeweiligen Drittlands. (c) Bei sonstigen Leistungen an einen im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässigen Verbraucher (Nichtunternehmer) bestimmt sich der Leistungsort, soweit gesetzlich vorgesehen, nach dem Bestimmungsland (§ 3a Abs. 5 UStG); Parkett rechnet diese Umsätze gegebenenfalls über das besondere Besteuerungsverfahren (One-Stop-Shop, § 18j UStG) mit der im Bestimmungsland geltenden Umsatzsteuer ab. Der Nutzer ist verpflichtet, die für die zutreffende umsatzsteuerliche Behandlung erforderlichen Angaben bereitzustellen, insbesondere eine gültige USt-IdNr., den Nachweis seines Unternehmerstatus sowie zutreffende Angaben zu Sitz bzw. Wohnsitz. Bringt der unternehmerische Nutzer eine gültige USt-IdNr. nicht bei oder weist er seinen Unternehmerstatus nicht nach, ist Parkett berechtigt, die Leistung als steuerpflichtig zu behandeln und mit deutscher Umsatzsteuer abzurechnen sowie eine zu Unrecht ohne Umsatzsteuer gestellte Provision nachzuberechnen; der Nutzer stellt Parkett von Umsatzsteuer-Nachforderungen frei, die auf unrichtigen oder unvollständigen Angaben des Nutzers beruhen.
8.7 Etwaige im Zusammenhang mit einem vermittelten Kaufvertrag zwischen Verkäufer und Käufer anfallende Steuern, Abgaben oder Transaktionskosten betreffen ausschließlich das Verhältnis dieser Parteien; Parkett schuldet insoweit keine Berechnung, keinen Ausweis und keine Abführung.
8.8 Befindet sich der Nutzer mit einer Zahlung in Verzug, ist Parkett berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen. Gegenüber Unternehmern bleibt die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens sowie der Pauschale nach § 288 Abs. 5 BGB unberührt.
8.9 Parkett erteilt dem Verkäufer über die Provision eine den Anforderungen des § 14 UStG entsprechende Rechnung oder rechnet, soweit vereinbart, im Wege der Gutschrift im Sinne des § 14 Abs. 2 Satz 2 UStG ab. Der entsprechende Beleg wird dem Nutzer im Konto in elektronischer Form bereitgestellt. Dies gilt auch dann, wenn die Provision im Rahmen der treuhänderischen Zahlungsabwicklung nach Ziffer 4.6 durch den Zahlungsdienstleister vor der Auszahlung an den Verkäufer vom Auszahlungsbetrag abgezogen wird (Ziffer 8.4); der Abzug durch den Zahlungsdienstleister berührt die Pflicht zur ordnungsgemäßen Abrechnung der Provision durch Parkett nicht.
9. Sperrung, Entfernung von Inhalten und Listings; Begründung und Beschwerde (DSA)
9.1 Parkett ist berechtigt, einzelne Inhalte, Listings, Lander oder Gebote vorübergehend oder dauerhaft zu sperren, zu entfernen, in ihrer Sichtbarkeit zu beschränken (Ranking-Herabstufung, Demonetarisierung) oder den Zugang eines Nutzers einzuschränken oder zu beenden, wenn konkrete Anhaltspunkte für einen Verstoß gegen Gesetze, gegen diese AGB oder gegen Rechte Dritter vorliegen, wenn dies aufgrund einer behördlichen oder gerichtlichen Anordnung erforderlich ist oder wenn der begründete Verdacht eines Missbrauchs besteht.
9.2 Parkett wird bei der Auswahl der Maßnahme das Interesse des Nutzers angemessen berücksichtigen und das mildeste geeignete Mittel wählen, soweit nicht ein sofortiges Eingreifen, insbesondere bei drohenden erheblichen Rechtsverstößen, Gefahren für die Sicherheit der Plattform oder behördlichen Anordnungen, geboten ist.
9.3 Parkett ist als Kleinstunternehmen im Sinne der Empfehlung 2003/361/EG nach Art. 19 Abs. 1 DSA von der Begründungspflicht des Art. 17 DSA befreit. Unbeschadet dessen wird Parkett, wenn es gegenüber einem Nutzer, der die betreffenden Informationen bereitgestellt hat, die Sichtbarkeit, die Verfügbarkeit oder den Zugang in Bezug auf einen konkreten Inhalt beschränkt, dem betroffenen Nutzer auf freiwilliger Basis die wesentlichen Gründe der Maßnahme mitteilen. Diese Mitteilung soll, soweit anwendbar, die Art der Maßnahme, die zugrunde liegenden Tatsachen und Umstände, den Verweis auf die herangezogene Rechtsgrundlage bzw. die einschlägigen Bestimmungen dieser AGB sowie die verfügbaren Rechtsbehelfe umfassen. Eine über diese freiwillige Servicezusage hinausgehende Verpflichtung, insbesondere zur Einhaltung der formalen Anforderungen oder einer bestimmten Frist nach Art. 17 DSA, übernimmt Parkett nicht.
9.4 Parkett ist als Kleinstunternehmen im Sinne der Empfehlung 2003/361/EG von der Pflicht zum Betrieb eines internen Beschwerdemanagementsystems befreit, und zwar nach Art. 19 Abs. 1 DSA (hinsichtlich Art. 20 DSA) sowie nach Art. 11 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2019/1150 (P2B-Verordnung) (hinsichtlich der entsprechenden P2B-Pflicht). Parkett bietet betroffenen Nutzern gleichwohl auf freiwilliger Basis die Möglichkeit, Entscheidungen über die Entfernung, Sperrung, Sichtbarkeitsbeschränkung oder Kontosperrung sowie die Nichtumsetzung einer Meldung zu beanstanden. Beanstandungen sind an hello@parkett.io zu richten und sind für den Nutzer kostenlos. Parkett bearbeitet eingehende Beanstandungen auf freiwilliger Basis zügig, diskriminierungsfrei, sorgfältig und nicht willkürlich und teilt dem Nutzer das Ergebnis mit; eine bestimmte Bearbeitungsfrist oder ein Mindestzeitraum für den Zugang zu diesem Verfahren wird hierdurch nicht zugesagt.
9.5 Parkett stellt nach Art. 16 DSA einen leicht zugänglichen, benutzerfreundlichen Mechanismus zur Meldung mutmaßlich rechtswidriger Inhalte (Notice-and-Action) bereit, der die Übermittlung in elektronischer Form ermöglicht. Meldungen können über die hierfür vorgesehenen Funktionen bzw. an hello@parkett.io übermittelt werden. Eine Meldung soll, damit sie als hinreichend genau und begründet gilt, folgende Angaben enthalten: (a) eine hinreichend begründete Erläuterung der Gründe, aus denen der gemeldete Inhalt nach Auffassung des Melders rechtswidrig ist; (b) eine klare Angabe des genauen elektronischen Speicherorts des Inhalts, insbesondere die genaue(n) URL(s), sowie erforderlichenfalls zusätzliche Informationen zur Identifizierung des Inhalts (etwa das betroffene Listing, den betroffenen Lander oder das betroffene Gebot); (c) den Namen und die E-Mail-Adresse des Melders, es sei denn, die Meldung betrifft Informationen, die mit einer der in den Art. 3 bis 7 der Richtlinie 2011/93/EU genannten Straftaten in Verbindung stehen; (d) eine Erklärung des Melders, dass er in gutem Glauben die Überzeugung hat, dass die in der Meldung enthaltenen Informationen und Behauptungen richtig und vollständig sind. Parkett übermittelt dem Melder unverzüglich eine elektronische Bestätigung des Eingangs der Meldung. Parkett bearbeitet Meldungen zeitnah, sorgfältig, frei von Willkür und objektiv und teilt dem Melder unverzüglich seine Entscheidung in Bezug auf die gemeldeten Informationen mit, einschließlich einer Begründung sowie eines Hinweises auf die verfügbaren Rechtsbehelfe gegen diese Entscheidung (interne Beschwerde nach Ziffer 9.4, außergerichtliche Streitbeilegung nach Ziffer 9.6 sowie der Rechtsweg). Setzt Parkett bei der Bearbeitung oder Entscheidung über eine Meldung automatisierte Mittel ein, wird der Melder hierüber unterrichtet. Enthält eine Meldung die elektronischen Kontaktangaben des Melders, so gilt der gemeldete Inhalt für Zwecke der Haftung als der Anbieterin tatsächlich bekannt, soweit die Meldung einer sorgfältig handelnden Anbieterin die Feststellung der Rechtswidrigkeit ohne eingehende rechtliche Prüfung ermöglicht.
9.6 Außergerichtliche Streitbeilegung: Parkett ist als Kleinstunternehmen nach Art. 19 Abs. 1 DSA nicht zur Mitwirkung an der außergerichtlichen Streitbeilegung nach Art. 21 DSA verpflichtet und nach Art. 12 Abs. 5 der Verordnung (EU) 2019/1150 (P2B-Verordnung) nicht verpflichtet, Mediatoren zu benennen. Parkett bietet Nutzern jedoch auf freiwilliger Basis an, sich um eine einvernehmliche Beilegung von Streitigkeiten über Entscheidungen nach dieser Ziffer 9 zu bemühen; entsprechende Anliegen können an hello@parkett.io gerichtet werden. Das Recht der Nutzer, die Gerichte anzurufen, bleibt unberührt.
9.7 Wird ein Konto wegen schwerwiegender oder wiederholter Verstöße beschränkt oder beendet, gilt ergänzend Ziffer 11. Hat der Nutzer die Maßnahme nicht zu vertreten und stellt sich eine Maßnahme als unberechtigt heraus, stellt Parkett den beanstandeten Zustand unverzüglich wieder her, soweit dies möglich und zumutbar ist.
10. Verfügbarkeit der Plattform und Service Level
10.1 Parkett bemüht sich um eine möglichst hohe Verfügbarkeit der Plattform und der über die Edge bereitgestellten Lander. Eine bestimmte Verfügbarkeit wird nur geschuldet, soweit sie in einer gesonderten Service-Level-Vereinbarung (SLA) ausdrücklich zugesagt ist. Im Übrigen erfolgt die Bereitstellung nach dem jeweiligen Stand der Technik und im Rahmen des wirtschaftlich Zumutbaren.
10.2 Nicht als Verfügbarkeitseinschränkung gelten Zeiten geplanter Wartung, die Parkett soweit möglich vorab ankündigt und in nutzungsarme Zeiten legt, sowie Beeinträchtigungen, die außerhalb des Verantwortungsbereichs von Parkett liegen, insbesondere Störungen des Internets, der Netze Dritter, der Infrastruktur des Nutzers oder von Registraren bzw. der DNS-Infrastruktur, sowie Ereignisse höherer Gewalt (Ziffer 13).
10.3 Parkett ist berechtigt, den Betrieb zu unterbrechen, soweit dies aus Gründen der Sicherheit, der Integrität der Systeme oder zur Abwehr von Angriffen erforderlich ist.
11. Vertragslaufzeit und Kündigung
11.1 Der Nutzungsvertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.
11.2 Der Nutzer kann den Nutzungsvertrag jederzeit ohne Einhaltung einer Frist durch Löschung seines Kontos oder durch Erklärung in Textform kündigen, soweit keine laufenden, noch nicht abgewickelten Vorgänge entgegenstehen.
11.3 Parkett kann den unentgeltlichen Nutzungsvertrag in Textform ordentlich kündigen. Soweit die Kündigung gegenüber einem gewerblichen Nutzer die Bereitstellung des gesamten Dienstes beendet, beträgt die Kündigungsfrist mindestens dreißig (30) Tage ab Zugang der Kündigung; Parkett teilt dem gewerblichen Nutzer zugleich die Gründe der Beendigung auf einem dauerhaften Datenträger mit (Art. 4 Abs. 1 P2B-Verordnung). Gegenüber Verbrauchern und sonstigen Nutzern beträgt die ordentliche Kündigungsfrist vierzehn (14) Tage zum Monatsende. Bei entgeltpflichtigen Dauerleistungen gelten die dort vereinbarten Kündigungsfristen.
11.4 Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für Parkett liegt insbesondere vor bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen des Nutzers gegen diese AGB oder gesetzliche Pflichten, bei begründetem Verdacht rechtswidriger oder missbräuchlicher Nutzung, bei unrichtigen Angaben von erheblichem Gewicht, bei Zahlungsverzug trotz Mahnung oder bei behördlicher bzw. gerichtlicher Anordnung. Beschränkt, setzt aus oder beendet Parkett gegenüber einem gewerblichen Nutzer die Bereitstellung des Dienstes, so teilt Parkett dem betroffenen gewerblichen Nutzer in jedem Fall die Gründe der Maßnahme auf einem dauerhaften Datenträger mit, und zwar bei Beschränkung oder Aussetzung spätestens zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens und bei Beendigung des gesamten Dienstes mindestens dreißig (30) Tage vor dem Wirksamwerden. Ist ausnahmsweise ein sofortiges Eingreifen ohne Vorankündigung erforderlich, insbesondere bei einer rechtlichen oder regulatorischen Pflicht (Art. 4 Abs. 4 P2B-Verordnung) oder bei wiederholten Verstößen (Art. 4 Abs. 5 P2B-Verordnung), so entfällt lediglich die vorherige Frist; die Begründung wird in diesem Fall unverzüglich nachgereicht.
11.5 Eine außerordentliche Kündigung wegen eines behebbaren Verstoßes setzt grundsätzlich eine erfolglose Abmahnung bzw. Fristsetzung voraus, es sei denn, diese ist nach den Umständen entbehrlich, insbesondere bei besonders schweren Verstößen oder wenn eine Abhilfe nicht zu erwarten ist.
11.6 Jede Kündigung bedarf mindestens der Textform.
11.7 Mit Beendigung des Nutzungsvertrages endet das Recht zur Nutzung der Plattform. Parkett ist berechtigt, Lander zu deaktivieren und Listings zu entfernen. Bereits entstandene Ansprüche, insbesondere auf Provision aus vor Beendigung erfolgreich vermittelten Geschäften, bleiben unberührt. Die Regelungen zur Datenlöschung richten sich nach der Datenschutzerklärung und den gesetzlichen Aufbewahrungspflichten.
12. Gewährleistung
12.1 Parkett erbringt seine Vermittlungs- und Plattformleistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Soweit Parkett dienstvertragliche Leistungen schuldet, wird ein bestimmter Erfolg nicht geschuldet (Ziffer 4.4).
12.2 Parkett übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Rechtmäßigkeit oder Werthaltigkeit der von Nutzern eingestellten Inhalte und Domains sowie für das Zustandekommen, den Inhalt oder die ordnungsgemäße Erfüllung der zwischen Verkäufer und Käufer geschlossenen Kaufverträge. Insoweit ist Parkett nicht Anspruchsgegner.
12.3 Mängel der von Parkett geschuldeten Plattformleistungen sind unverzüglich nach Entdeckung in Textform anzuzeigen. Gegenüber Unternehmern gilt ergänzend die handelsrechtliche Untersuchungs- und Rügeobliegenheit entsprechend, soweit anwendbar.
12.4 Soweit eine von Parkett geschuldete Leistung mangelhaft ist, leistet Parkett nach seiner Wahl Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels oder durch erneute Leistungserbringung. Die gesetzlichen Rechte des Nutzers bei Fehlschlagen, Unmöglichkeit, Unzumutbarkeit oder unberechtigter Verweigerung der Nacherfüllung bleiben unberührt.
13. Haftung und Haftungsbeschränkung
13.1 Parkett haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von Parkett oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ferner nach dem Produkthaftungsgesetz und im Umfang einer von Parkett übernommenen Garantie oder eines arglistig verschwiegenen Mangels.
13.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Parkett, vorbehaltlich Ziffer 13.1, nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht). Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt.
13.3 Im Übrigen ist die Haftung von Parkett für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
13.4 Für den Verlust von Daten haftet Parkett nach Maßgabe der vorstehenden Bestimmungen nur in dem Umfang, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Nutzer zur Wiederherstellung der Daten erforderlich gewesen wäre. Der Nutzer ist für eine angemessene, dem Stand der Technik entsprechende eigene Datensicherung verantwortlich.
13.5 Soweit die Haftung nach den vorstehenden Bestimmungen für einfache Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen ist, ist sie gegenüber Unternehmern der Höhe nach auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt. Diese Höchstbetragsbegrenzung gilt nicht in den Fällen der Ziffer 13.1.
13.6 Parkett haftet nicht für das Verhalten von Nutzern untereinander, insbesondere nicht für Pflichtverletzungen aus dem zwischen Verkäufer und Käufer geschlossenen Kaufvertrag, für die Bonität, Identität oder Berechtigung von Nutzern, für die Richtigkeit der Preisschätzung (Ziffer 4.7) oder für den Inhalt von Nutzerinhalten und verlinkten Drittangeboten. Die gesetzlichen Haftungsprivilegien der Art. 4 bis 6 DSA und der §§ 7 bis 10 DDG bleiben unberührt.
13.7 Eine weitergehende Haftung von Parkett ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von Parkett.
13.8 Die Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen Parkett richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
14. Freistellung durch den Nutzer
14.1 Der Nutzer stellt Parkett von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die diese gegen Parkett wegen einer Verletzung ihrer Rechte durch die vom Nutzer eingestellten Inhalte, Domains, Listings oder durch die rechtswidrige Nutzung der Plattform durch den Nutzer geltend machen. Dies umfasst insbesondere Ansprüche wegen der Verletzung von Schutzrechten, Wettbewerbs-, Datenschutz- oder Persönlichkeitsrechten sowie wegen rechtswidriger Inhalte.
14.2 Die Freistellung umfasst auch die angemessenen Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung einschließlich Gerichts- und Rechtsanwaltskosten in gesetzlicher Höhe.
14.3 Der Nutzer ist verpflichtet, Parkett im Falle einer Inanspruchnahme durch Dritte unverzüglich, wahrheitsgemäß und vollständig die zur Prüfung und Verteidigung erforderlichen Informationen zur Verfügung zu stellen.
14.4 Die Freistellungspflicht entfällt, soweit der Nutzer die Rechtsverletzung nicht zu vertreten hat. Weitergehende Schadensersatzansprüche von Parkett bleiben unberührt.
15. Höhere Gewalt
15.1 Keine Partei haftet für die Nichterfüllung oder verzögerte Erfüllung ihrer Pflichten, soweit diese auf höherer Gewalt beruht. Höhere Gewalt sind unvorhersehbare, vom Willen der Parteien unabhängige Ereignisse, die mit zumutbaren Mitteln nicht abgewendet werden können, etwa Naturkatastrophen, Pandemien und behördliche Maßnahmen, Krieg, Terror, Streik, großflächige Ausfälle von Strom- oder Telekommunikationsnetzen, Cyberangriffe sowie nicht zu vertretende Störungen bei Vorlieferanten, Registraren oder der DNS-Infrastruktur.
15.2 Die betroffene Partei unterrichtet die andere Partei unverzüglich über Eintritt und voraussichtliche Dauer. Für die Dauer des Ereignisses sind die betroffenen Leistungspflichten suspendiert. Dauert das Ereignis länger als sechzig (60) Tage an, kann jede Partei den betroffenen Vertrag in Textform kündigen.
16. Vertraulichkeit
16.1 Beide Parteien behandeln die Zugangsdaten sowie die ihnen im Rahmen der Geschäftsbeziehung zugänglich gewordenen nicht-öffentlichen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich, verwenden sie nur zur Vertragsdurchführung und geben sie nicht unbefugt an Dritte weiter. Diese Pflicht gilt nicht für Informationen, die allgemein bekannt sind oder werden, der empfangenden Partei bereits rechtmäßig bekannt waren, rechtmäßig ohne Vertraulichkeitsbindung von Dritten erlangt oder unabhängig entwickelt wurden, sowie für Offenlegungen, zu denen eine Partei gesetzlich oder behördlich verpflichtet ist.
16.2 Die Vertraulichkeitspflicht gilt für die Dauer des Vertrags und für eine angemessene Zeit danach. Eine darüber hinausgehende, vollumfängliche Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) bleibt gesonderten Einzel- bzw. Enterprise-Verträgen vorbehalten.
16.3 Bei einer gesetzlich oder behördlich gebotenen Offenlegung ist die andere Partei, soweit rechtlich zulässig, vorab zu informieren.
16.4 Weitergehende gesetzliche Geheimhaltungs- und Datenschutzpflichten bleiben unberührt.
17. Datenschutz und Auftragsverarbeitung
17.1 Parkett verarbeitet personenbezogene Daten nach Maßgabe der Verordnung (EU) 2016/679 (DSGVO), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und des Digitale-Dienste-Gesetzes (DDG, vormals TMG). Einzelheiten zur Verarbeitung personenbezogener Daten, zu Rechtsgrundlagen, Empfängern, Speicherdauern und zu den Betroffenenrechten ergeben sich aus der gesondert auf der Plattform abrufbaren Datenschutzerklärung.
17.2 Anfragen zum Datenschutz richten Sie bitte an privacy@datargo.com.
17.3 Soweit Parkett im Auftrag eines Nutzers personenbezogene Daten als Auftragsverarbeiter im Sinne des Art. 28 DSGVO verarbeitet, schließen die Parteien einen gesonderten Vertrag über die Auftragsverarbeitung (AVV) ab, der den Anforderungen des Art. 28 DSGVO entspricht und insoweit Vorrang vor diesen AGB hat. Soweit jede Partei für eigene Zwecke und eigenverantwortlich über Mittel und Zwecke der Verarbeitung entscheidet, ist sie insoweit eigenständig Verantwortlicher.
17.4 Der Nutzer ist verpflichtet, im Rahmen seiner eigenen Verantwortlichkeit die datenschutzrechtlichen Vorgaben einzuhalten, insbesondere bei der Verarbeitung von Daten Dritter, und Parkett nur solche Daten bereitzustellen, zu deren Übermittlung er berechtigt ist.
18. Schutzrechte und Nutzungsrechte
18.1 Sämtliche Rechte an der Plattform, einschließlich Software, Quellcode, Datenbanken, Gestaltung, Marken, Logos und sonstigen geschützten Inhalten, stehen Parkett bzw. den jeweiligen Rechteinhabern zu. Dem Nutzer wird für die Dauer des Vertrages ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht zur bestimmungsgemäßen Nutzung der Plattform eingeräumt.
18.2 Der Nutzer räumt Parkett an den von ihm eingestellten Inhalten (insbesondere Domainbeschreibungen, Logos, Texten und sonstigen Materialien) das räumlich und zeitlich für die Vertragsdurchführung erforderliche, einfache, unentgeltliche Recht ein, diese Inhalte zu speichern, technisch zu bearbeiten, zu vervielfältigen und im Rahmen der Plattform und der Lander öffentlich zugänglich zu machen, zu bewerben und an für den Betrieb der Plattform eingesetzte Dienstleister weiterzugeben, soweit dies zur Erbringung der Leistungen erforderlich ist. Dieses Recht erlischt mit Entfernung des jeweiligen Inhalts, soweit nicht eine Weiterverwendung gesetzlich zulässig oder zur Abwicklung erforderlich ist.
18.3 Der Nutzer sichert zu, über die zur Einräumung der vorstehenden Rechte erforderlichen Rechte zu verfügen.
18.4 Eine über die bestimmungsgemäße Nutzung hinausgehende Verwendung der Plattform, insbesondere das Kopieren, Bearbeiten, Dekompilieren (außerhalb der gesetzlich zwingenden Grenzen), Auslesen von Datenbeständen oder die Nutzung von Marken und Kennzeichen von Parkett, ist ohne vorherige Zustimmung in Textform unzulässig.
19. Abtretung, Aufrechnung und Zurückbehaltung
19.1 Parkett ist berechtigt, Rechte aus dem Vertragsverhältnis ganz oder teilweise auf Dritte abzutreten. Eine Übertragung von Pflichten aus dem Vertragsverhältnis auf einen Dritten (Schuldübernahme) bedarf der Zustimmung des Nutzers (§ 415 BGB); ohne diese Zustimmung tritt der Dritte nicht an die Stelle von Parkett. Unberührt bleibt das Recht von Parkett, das gesamte Vertragsverhältnis im Wege der Gesamtrechtsnachfolge oder im Rahmen eines Betriebs- oder Unternehmensübergangs (§§ 25, 28 HGB, § 613a BGB) auf einen Rechtsnachfolger zu übertragen. In den Fällen einer Vertrags- oder Pflichtenübertragung ist sicherzustellen, dass die Erfüllung der vertraglichen Pflichten gewährleistet bleibt; dem Nutzer steht ein Sonderkündigungsrecht zu. Ist der Nutzer Verbraucher und tritt ein Dritter an die Stelle von Parkett in das Vertragsverhältnis ein, so kann der Verbraucher den Vertrag innerhalb eines Monats ab Mitteilung des Übergangs mit sofortiger Wirkung kündigen (Lösungsrecht); hierauf wird in der Mitteilung gesondert hingewiesen.
19.2 Der Nutzer darf Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis nur mit vorheriger Zustimmung von Parkett in Textform auf Dritte übertragen. § 354a HGB bleibt unberührt.
19.3 Gegenüber Unternehmern gilt: Der Nutzer kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Nutzer nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Regelungen.
20. Mitwirkung, Mitteilungen und Textform
20.1 Erklärungen und Mitteilungen, die das Vertragsverhältnis betreffen, bedürfen mindestens der Textform (§ 126b BGB), soweit in diesen AGB nichts anderes bestimmt ist. Die Kommunikation kann über die in der Plattform vorgesehenen Funktionen sowie per E-Mail erfolgen.
20.2 Der Nutzer hat sicherzustellen, dass die von ihm angegebene E-Mail-Adresse aktuell ist und unter ihr eingehende Mitteilungen zur Kenntnis genommen werden können; Änderungen der Kontaktdaten sind unverzüglich im Konto zu aktualisieren. Für rechtserhebliche Erklärungen, insbesondere Kündigungen, Sperrungen, Mahnungen und Mitteilungen nach Ziffer 22, gilt keine Zugangsfiktion; ihr Zugang richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Im Übrigen gelten Mitteilungen ohne rechtserhebliche Bedeutung, die Parkett an die zuletzt mitgeteilte E-Mail-Adresse versendet, als zugegangen, soweit der Nutzer einen abweichenden Zugang zu vertreten hat.
20.3 Der Nutzer wird die zur Vertragsdurchführung erforderlichen Mitwirkungshandlungen rechtzeitig, vollständig und unentgeltlich erbringen, insbesondere die für die Verifikation erforderlichen DNS-Einträge setzen und Anfragen von Parkett beantworten.
21. Rangkriterien und Transparenz (P2B-Verordnung)
21.1 Soweit die Plattform Listings in Suchergebnissen, Listen oder sonstigen Darstellungen anordnet (Ranking), sind die Hauptparameter, die das Ranking bestimmen, insbesondere die Relevanz zur Suchanfrage, die Aktualität und Vollständigkeit des Listings, Preis- bzw. Modusangaben, Qualität und Verifikationsstatus sowie das Verhalten der Nutzer. Maßgeblich für die relative Bedeutung dieser Parameter zueinander ist das Ziel, Interessenten möglichst passende und verlässliche Angebote anzuzeigen: Der Relevanz zur Suchanfrage und dem Verifikationsstatus kommt regelmäßig das größte Gewicht zu, gefolgt von Vollständigkeit und Qualität des Listings sowie der Aktualität; Preis- bzw. Modusangaben und das Nutzerverhalten wirken ergänzend. Eine entgeltliche Hervorhebung findet derzeit nicht statt; sollte sie eingeführt werden, wird sie als solche gekennzeichnet, als Hauptparameter offengelegt und verändert die organische Reihenfolge der übrigen Listings nicht. Ergänzende, P2B-konforme Erläuterungen werden auf der Plattform bereitgestellt. Eine Offenlegung von Algorithmen oder Geschäftsgeheimnissen ist hiermit nicht verbunden (Art. 5 Abs. 6 P2B-Verordnung).
21.2 Soweit das Ranking durch eine unmittelbare oder mittelbare Vergütung beeinflusst werden kann, weist Parkett dies in den genannten Erläuterungen aus.
21.3 Parkett behandelt gewerbliche Nutzer und mit Parkett verbundene oder von Parkett kontrollierte Angebote diskriminierungsfrei; etwaige Differenzierungen werden nach Maßgabe der P2B-Verordnung offengelegt.
22. Änderungen dieser AGB und der Leistungen
22.1 Parkett ist berechtigt, diese AGB sowie die besonderen Bedingungen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, soweit dies aus triftigen Gründen, insbesondere wegen Änderungen der Rechtslage, höchstrichterlicher Rechtsprechung, technischer Weiterentwicklungen, der Einführung neuer Funktionen oder zur Beseitigung von Regelungslücken, erforderlich ist und der Nutzer hierdurch nicht unangemessen benachteiligt wird.
22.2 Gegenüber gewerblichen Nutzern wird Parkett beabsichtigte Änderungen der AGB nach Maßgabe des Art. 3 der P2B-Verordnung auf einem dauerhaften Datenträger mitteilen und eine Umsetzungsfrist von mindestens fünfzehn (15) Tagen, bei umfangreicheren technischen oder geschäftlichen Anpassungen eine angemessen längere Frist, einräumen. Der gewerbliche Nutzer kann den Vertrag innerhalb der Frist kündigen; durch Verzicht auf die Frist oder durch Einreichung neuer Inhalte nach Mitteilung kann er der Änderung zustimmen.
22.3 Gegenüber Verbrauchern und im Übrigen werden Änderungen dieser AGB sowie der besonderen Bedingungen mindestens sechs (6) Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform mitgeteilt. Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Verbraucher ihnen nicht innerhalb von sechs (6) Wochen nach Zugang der Mitteilung in Textform widerspricht (Zustimmungsfiktion). Die Zustimmungsfiktion ist ausdrücklich beschränkt auf Änderungen, die das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung unberührt lassen. Sie gilt insbesondere nicht für Änderungen der Hauptleistungspflichten und des wesentlichen Leistungsumfangs, für Änderungen des Entgelts (insbesondere der Einführung, Höhe oder Berechnung der Provision, von Mindestbeträgen oder sonstigen Entgelten) sowie für Änderungen des vereinbarten Verhältnisses von Leistung und Gegenleistung; solche Änderungen bedürfen gegenüber Verbrauchern stets der ausdrücklichen Zustimmung. Erteilt der Verbraucher die Zustimmung nicht, wird die betreffende Änderung ihm gegenüber nicht wirksam, und der Vertrag wird zu den bisherigen Bedingungen fortgesetzt. In der Mitteilung wird auf den Inhalt der Änderung, auf die Folge der Genehmigungsfiktion, auf das Widerspruchsrecht sowie auf das Kündigungsrecht gesondert und drucktechnisch hervorgehoben hingewiesen. Widerspricht der Verbraucher der einer Zustimmungsfiktion unterliegenden Änderung fristgerecht, gilt der Vertrag zu den bisherigen Bedingungen fort; Parkett ist in diesem Fall zur ordentlichen Kündigung nach Ziffer 11 berechtigt. Dem Verbraucher steht das Recht zu, den Nutzungsvertrag jederzeit nach Ziffer 11.2 zu beenden.
22.4 Die Zustimmungsfiktion nach Ziffer 22.3 erfasst nur Änderungen, die die Hauptleistungspflichten und das vereinbarte Verhältnis von Leistung und Gegenleistung unberührt lassen. Für die treuhänderische Zahlungsabwicklung und die Zahlungsdienste gelten ergänzend die jeweils gesondert bekannt gemachten Bedingungen (Ziffer 4.6).
23. Verbraucher: Widerruf und Streitbeilegung
23.1 Diese Ziffer gilt ausschließlich für Verbraucher. Steht einem Verbraucher bei entgeltpflichtigen Verträgen, die im Wege des Fernabsatzes oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen werden, ein gesetzliches Widerrufsrecht nach §§ 312g, 355, 356 BGB zu, so wird Parkett hierüber sowie über das Verfahren der Ausübung mit einer gesonderten Widerrufsbelehrung nebst Muster-Widerrufsformular informieren. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn (14) Tage.
23.2 Verlangt der Verbraucher ausdrücklich, dass eine Dienstleistung bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, so hat er im Falle des Widerrufs einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zum Widerruf erbrachten Dienstleistungen im Verhältnis zum Gesamtumfang der vertraglich vereinbarten Dienstleistungen entspricht. Das Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag über die Erbringung von Dienstleistungen, wenn Parkett die Dienstleistung vollständig erbracht hat und mit der Ausführung erst begonnen hat, nachdem der Verbraucher dazu seine ausdrückliche Zustimmung gegeben und gleichzeitig seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch Parkett verliert (§ 356 Abs. 4 BGB).
23.3 Die Europäische Kommission stellte bis zum 20. Juli 2025 eine Online-Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform) bereit. Diese Plattform wurde eingestellt; auf eine Verlinkung wird daher verzichtet.
23.4 Parkett ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) weder bereit noch verpflichtet. Das Recht des Verbrauchers, die Gerichte anzurufen, bleibt unberührt.
24. Steuerliche Meldepflichten (DAC7)
24.1 Parkett unterliegt als Plattformbetreiber gegebenenfalls den Melde- und Sorgfaltspflichten nach der Richtlinie (EU) 2021/514 (DAC7) sowie dem zur Umsetzung ergangenen Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG). Danach kann Parkett verpflichtet sein, bestimmte Informationen über meldepflichtige Anbieter und über die durch sie auf der Plattform erzielten Vergütungen zu erheben, zu überprüfen und an die zuständige Finanzbehörde zu übermitteln.
24.2 Der Nutzer ist verpflichtet, die zur Erfüllung dieser Pflichten erforderlichen Angaben, insbesondere Name bzw. Firma, Anschrift, Steueridentifikationsnummer(n), Geburtsdatum (bei natürlichen Personen), USt-IdNr., Handelsregisterdaten sowie relevante Kontodaten, wahrheitsgemäß und vollständig bereitzustellen und auf Anforderung zu belegen. Kommt der Nutzer dieser Pflicht nicht nach, fordert Parkett ihn hierzu auf; erbringt der Nutzer die erforderlichen Angaben nach zwei Erinnerungen und nach Ablauf von sechzig (60) Tagen ab der ersten Aufforderung nicht, ist Parkett im gesetzlich vorgesehenen Umfang berechtigt, die Auszahlung der Vergütung an den Nutzer zurückzuhalten oder das Konto des Nutzers zu sperren, bis die erforderlichen Angaben vorliegen (§ 23 PStTG).
24.3 Parkett unterrichtet den meldepflichtigen Nutzer über die ihn betreffenden gemeldeten Informationen nach Maßgabe der gesetzlichen Vorgaben. Die Unterrichtung über die der Finanzbehörde gemeldeten Informationen erfolgt spätestens bis zum 31. Januar des Jahres, das auf den Meldezeitraum folgt, in dem der Nutzer als meldepflichtiger Anbieter identifiziert wurde (§ 22 Abs. 2 PStTG).
25. Schlussbestimmungen, anwendbares Recht und Gerichtsstand
25.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Kollisionsrechts und unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht, CISG). Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit hierdurch der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates des gewöhnlichen Aufenthalts des Verbrauchers gewährte Schutz nicht entzogen wird.
25.2 Ist der Nutzer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand, so ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis Frankfurt am Main, Deutschland. Parkett ist berechtigt, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Nutzers zu klagen. Zwingende gesetzliche Zuständigkeiten bleiben unberührt.
25.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt die gesetzliche Regelung. Gegenüber Unternehmern gilt ergänzend: Die Parteien werden eine unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame Regelung ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt; Entsprechendes gilt für etwaige Regelungslücken.
25.4 Vertragssprache ist Deutsch. Die deutsche Fassung dieser AGB ist die allein rechtsverbindliche und maßgebliche Fassung. Soweit diese AGB oder weitere Vertragsdokumente in anderen Sprachfassungen (insbesondere Englisch) bereitgestellt werden, dienen diese nur der Information; bei Widersprüchen oder im Streitfall geht die deutsche Fassung vor. Gegenüber Verbrauchern bleiben zwingende verbraucherschützende Vorschriften sowie die Sprache, in der der Vertrag tatsächlich geschlossen wurde, unberührt.
25.5 Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen, vorbehaltlich Ziffer 22 und des Vorrangs individueller Vereinbarungen nach § 305b BGB, mindestens der Textform; dies gilt auch für die Aufhebung dieses Textformerfordernisses.